Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bauunternehmen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Bauleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich festzuhalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Fracht-, Porto- und Versicherungskosten werden gesondert berechnet.
Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Verträgen mit Verbrauchern tritt Verzug nur ein, wenn der Verbraucher nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
4. Lieferung und Leistungszeit
Lieferfristen und Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absenden der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Leistungsgegenstand das Werk verlassen hat oder die Bereitschaft zur Übergabe mitgeteilt wurde.
5. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme schriftlich Mängel rügt.
Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme darf nicht aus Gründen verweigert werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
6. Gewährleistung
Mängel der Leistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge wird der Auftragnehmer den Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung beseitigen. Schlägt die Nachbesserung oder Neuherstellung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Für Bauwerke und für Arbeiten an Bauwerken, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, beträgt sie 5 Jahre.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Auftraggeber Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, beruhen.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.